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Energieberatung

die zu Ihnen passt!

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Standort

Stadt und Landkreis Augsburg

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Kompetenz

Zertifizierter Energieberater

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Zuverlässigkeit

Professionelle Kommunikation

Unsere Leistungen

Energieberatung

Wir bewerten Ihr Haus energetisch und erstellen den entsprechenden Energie- oder Verbrauchsausweis. Darüber hinaus beraten wir Sie, welche individuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie für Sie sinnvoll sind.

iSFP-Erstellung

Wir erstellen für Sie einen individuellen Sanierungs-Fahrplan (iSFP). Damit sichern wir Ihnen 5% mehr staatliche Prämie für jede förderbare Sanierungsmaßnahme.

Förderberatung

Wir ermitteln für Sie das optimale Förderpaket und stellen als anerkannter Energieeffizienzexperte bei den Behörden für Sie die entsprechenden Förderanträge.

Allgemeine Informationen und Hinweise

Wann benötige ich einen Energieeffizienz-Experten?

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist ein Energieausweis vorgeschrieben. Ein Energieeffizienz-Experte kann diesen für Sie erstellen. Darüber hinaus kann ein Energieeffizienz-Experte Sie bei einer geplanten Sanierung unabhängig beraten. Eine solche qualifizierte und individuelle Beratung kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihr Haus effektiv und wirtschaftlich sinnvoll zu sanieren. Darüber hinaus stellen wir für Sie die entsprechenden Förderanträge.

Was beinhaltet eine Energieberatung?

Die Energieberatung erfasst den Ist-Zustand Ihres Hauses und zeigt Ihnen die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch und damit die Energiekosten zu senken. Zu jeder Maßnahme erfahren Sie die Kosten, welche Förderung Sie erhalten und ob sich diese lohnt.

Wird die Energieberatung gefördert?

Mit der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude beträgt die Höhe der Kostenerstattung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter https://www.energie-effizienz-experten.de/ in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

Was ist ein iSFP?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt auf, wie Sie ihr Haus Schritt für Schritt energetisch sanieren und modernisieren können. Der iSFP soll eine Entscheidungshilfe bieten und dabei alle denkbaren Vorteile (z. B. Energie- und Kosteneinsparung, CO2-Reduktion, Erhaltung/Aufwertung der Bausubstanz) einer Komplettsanierung aufzeigen. Sie sind jedoch völlig frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die im iSFP enthaltenen Vorschläge zur energetischen Sanierung überhaupt, in Teilen oder in vollem Umfang umsetzen.

Was wird im iSFP gefördert?

Es werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Verbesserung der Gebäudehülle
  • Verbesserung der Anlagentechnik
  • Heizungsoptimierung

Die Förderung dieser Maßnahmen müssen mittels eines Antrags bei der BAFA erfolgen. Der Austausch der Heizung erfolgt über ein separates Programm der KFW.

Werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Förderübersicht

Eine ausführliche Übersicht über Förderungen für effiziente Gebäude finden Sie hier

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Energieberater Geiger

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